Am Grundartikel orientiert sich die Verkündigung und das Handeln der EKHN. Bei der Ordination der Pfarrerinnen und Pfarrer und bei der Konstitution aller kirchenleitenden Gremien wie Kirchenvorständen und Synoden wird an diese Verpflichtung erinnert.

Der Grundartikel verpflichtet...

… zu einem angemessenen Umgang mit dem Alten Testament und dem Judesein Jesu im Kindergottesdienst.

… zur Durchführung von Lerneinheiten über das Judentum als lebendige Mutter- und Schwesterreligion des christlichen Glaubens in Konfirmanden- und Religionsunterricht.

… zur Befreiung der Gottesdienste von antijüdischen Stereotypen und von Abwertungen jüdischen Glaubens.

… zur Erläuterung von traditionell antijüdisch verstandenen Bibeltexten.

… zum bewussten Feiern des Israelsonntags (10. Sonntag nach Trinitatis).

… zur Thematisierung des Verhältnisses von Kirche und Israel in der kirchlichen Ausbildung, im Ordinationsgespräch, bei Visitationen, auf Dekanatskonferenzen und –synoden.

… zur Auseinandersetzung mit der Geschichte von Kirchengemeinden zur NS-Zeit - auch dem Leidensweg getaufter Jüdinnen und Juden. Noch können Zeitzeugen Gesprächspartner/innen sein.

… zur Begegnung mit Jüdinnen und Juden und Exkursionen an jüdische Orte in der kirchlichen Bildungsarbeit.

… zur Mitwirkung an der Gestaltung öffentlicher Gedenktage z.B. 27. Januar, 9. November.

… zur Herstellung von Kontakten zwischen christlichen und jüdischen Gemeinden - unter Beachtung der besonderen Situation jüdischer Gemeinden heute.

… zum Widerspruch gegen jede Form von Judenverachtung.

… zum gemeinsamen Wirken jüdischer und christlicher Menschen für Frieden, Gerechtigkeit und Menschenwürde.

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